CHEIRON PHARMA News
Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln

Erhalt der “Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln“ inkl. Lagerung (gem. § 52 a (1) des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg).

Cheiron-Pharma-Großhandelslizenz.pdf

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