Erhalt der “Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln“ inkl. Lagerung (gem. § 52 a (1) des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg).
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Großhandel mit Arzneimitteln
